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1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde der
TROIKA-TOUR GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung muss schriftlich –auch als email- vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Verpflichtung er einsteht. Für diese Verpflichtung bedarf es keiner besonderen Erklärung des Anmeldenden. Der Vertrag kommt mit der Schriftlichen Reisebestätigung zustande.
2. Unwesentliche Vertragsänderungen TROIKA-TOUR behält sich vor,
Änderungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus wichtigem Grund vorzunehmen, soweit diese Äbweichungen unwesentlich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht verändern.
3. Bezahlung Mit der Anmeldebestätigung erhält der Vertragspartner eine
Rechnung über die Vertragssumme. Davon sind 10% als Anzahlung sofort fällig. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Reisebeginn fällig.
4. Rücktritt a) Rücktritt durch den Kunden: Der Rücktritt ist
jederzeit vor Reisebeginn möglich. Der Rücktritt soll schriftlich erfolgen. Wird von der Reise im Ganzen zurückgetreten, verliert TROIKA-TOUR den Anspruch auf den Reisepreis. Der Rücktretende hat jedoch eine
Entschädigung zu zahlen. Hierfür gelten - wenn nicht anders vereinbart - folgende pauschale Rücktrittsgebühren:
Rücktritt bis 180 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises,
Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises, Rücktritt bis 10 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, Rücktritt ab 10 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.
b) Rücktritt durch TROIKA-TOUR TROIKA-TOUR kann vom Reisevertrag zurücktreten
ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach kommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. TROIKA-TOUR kann von einem Reisevertrag
zurücktreten, wenn die Reise infolge nicht vorhersehbarer Umstände ( Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, etc..) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
5. Leistung Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung der Buchungsbestätigung. Mit Teilen der Leistung können Subunternehmen beauftragt werden.Nebenabsprachen zu vertraglichen Leistungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
6. Haftung TROIKA-TOUR haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung,
die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und
Landesüblichkeit.
7. Haftungsbegrenzung Die Haftung von TROIKA-TOUR ist auf höchstens den
dreifachen Teilnehmerpreis pro Person beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird oder TRIKA-TOUR allein wegen eines Verschuldens seiner Leistungsträger verantwortlich ist.
9. Haftungsausschluß TROIKA-TOUR haftet nicht für Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, Führungen etc.). Da TROIKA-TOUR auf Flug- und Fahrplangestaltungen keinen Einfluss hat, übernimmt sie auch nicht die Haftung für evtl.
Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundene Terminverschiebungen. Baden und andere Sonderveranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr der Teilnehmer. Ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen TROIKA-TOUR ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung von Leistungsträgern ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. TROIKA-TOUR haftet nicht für Schäden am Reisegepäck. Es besteht auch
keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl.
10. Mitwirkungspflicht Der Reisepartner ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Mängel oder Störungen sind unseren Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen. Sollten
Mitarbeiter von TROIKA-TOUR nicht zur Stelle sein, hat sofortige, schriftliche Mitteilung an TROIKA-TOUR zu erfolgen. In dieser Mitteilung (ggf. Telefax oder E-Mail) müssen die Mängel konkret beschrieben und Abhilfe
gefordert sein. Kommt der Reisende oder die Reisegruppe dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm / ihr entsprechende Ansprüche nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche
anzuerkennen.
11. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften Für die
Einhaltung dieser Vorschriften ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Visakosten sind nicht im Reisepreis enthalten. TROIKA-TOUR übernimmt auf Wunsch die Beschaffung der nötigen Visa gegen Berechnung
der Kosten.
12. Preisveränderungen Preisveränderungen aufgrund von behördlichen
Massnahmen, Änderung von Beförderungstarifen, Wechselkursen, Treibstoffpreisen und anderer, nicht von TROIKA-TOUR zu vertretenden Umstände sind vorbehalten. Übersteigen diese Preissteigerungen 10% des Reisepreises,
ist der Vertragspartner zum kostenlosen Rücktritt unverzüglich nach Kenntnisnahme berechtigt.
13. Allgemeines
a) die Berichtigung von Irrtümern, von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. b) Änderungen des Reiseprogramms aus technischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt, Änderungen von Wagennummern und
Hoteladressen müssen vorbehalten bleiben. c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
d) Selbstverständlich gelten über alle Regelungen hinaus die Bestimmungen des Deutschen Reisevertragsrechtes. Soweit Reisende unmittelbar Vertragspartner von TROIKA-TOUR sind, erhalten diese
selbstverständlich zu Ihren Reiseunterlagen einen Reisesicherungsschein nach deutschen Bestimmungen.
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